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Das Wichtigste zum Thema Begleitetes Fahren mit 17

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt.
Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer und Autofahrerinnen neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF17 macht es Fahranfängern und Fahranfängerinnen einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie eine Begleitperson im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter.

BF17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Autoführerschein besitzen und darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.

Bei der Antragstellung für den Führerschein müssen zusätzlich ein Antrag zur Teilnahme an BF17 und für jede Begleitperson ein Beiblatt abgegeben werden.

Diese könnt ihr hier herunterladen:    pdf buttonBF17 Antrag        pdf buttonBeiblatt Begleitperson

Weiterführende Informationen zu allem rund um das Thema BF17 findet Ihr unter www.bf17.de

Oder aber Ihr fragt bei uns in der Fahrschule nach.